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| Die
Hauptdirektive (Oberste Direktive) |
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Betrifft: Nichteinmischung
in die Entwicklung fremder Zivilisationen
Die Hauptdirektive verbietet allen Raumschiffen und Angehörigen
der Sternenflotte jegliche Einmischung (*) in die normale Entwicklung
fremder Kulturen und Gesellschaften.
Die Einhaltung dieser Richtlinie steht über
dem Schutz von Raumschiffen und Angehörigen der Sternenflotte.
Verluste werden toleriert, soweit sie zur Einhaltung dieser Direktive
erforderlich sind.
(*) Mit Einmischung ist bei einem
Planeten, der in seiner Entwicklung zu einer technologischen Zivilisation
Fortschritte macht, insbesondere gemeint, Hinweise über den
Weltraum, andere Planeten oder Zivilisationen zu geben.
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Betrifft: Schutz fremder intelligenter
Lebewesen
Unter keinen Umständen, auch nicht, um sich oder das
Leben seiner Besatzung zu beschützen, darf ein Offizier der
Raumflotte einer intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden
oder Verletzungen zufügen, außer wenn solch eine Handlung
im Interesse der Hauptdirektive benötigt wird.
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Betrifft: Schutz fremder intelligenter
Lebewesen (siehe auch Direktive 2)
Es ist die Pflicht eines Offiziers, sich mit allen Hilfsmitteln
seines Kommandos zu bemühen, um das Leben intelligenter
Lebensformen zu beschützen, auch wenn er dabei sich selbst
oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit,
die indirekt einer intelligenten
Lebensform Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung,
wie der Verstoß gegen Direktive 2.
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Betrifft: Befolgung der Befehle
Vorgesetzter
Ein Offizier soll die ihm gesetzlich gegebenen
Befehle seiner Vorgesetzten nach seinen besten Kräften befolgen
und ausführen, außer wenn diese gegen die Direktiven
1, 2 oder 3 verstoßen.
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Betrifft: Beschutz der Föderation
Ein Offizier soll seine gesamte Kraft einsetzen, um die Sicherheit
der Vereinten Föderation der Planeten, dessen Mitgliedsplaneten,
deren Vertreter und die Raumflotte zu beschützen, außer
wenn solche Handlung gegen die Direktiven 1 bis 4 verstößt.
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Betrifft: Selbstzerstörung
bei Verseuchung
Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist,
oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit
handlungsunfähig geworden ist, sollte das Schiff
zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor der
Verseuchung zu bewahren.
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Betrifft: Quarantäne von
Talos IV (bereits aufgehoben)
Unter welchen Bedingungen auch immer, sei es ein Notfall
oder etwas anderes, ist es einem Schiff der Föderation verboten,
Talos IV zu besuchen. Nichtbefolgung dieses Befehls zieht die Todesstrafe
nach sich.
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Betrifft: Verbot des Eintritts
in Romulanisches Gebiet (bezüglich Klingonen 2297 geändert)
Keinem Föderationsschiff ist es erlaubt, in das Romulanische
Sternenimperium einzutreten, außer wenn dieser Verstoß
durch die Direktiven 1 bis 5 gerechtfertigt ist.
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Betrifft: Verbot des Anflugs
von unter Quarantäne gestellten Planeten und Sonnensystemen
Kein Föderationsschiff
darf einen Planeten oder ein Sonnensystem besuchen, das von der
Vereinten Föderation der Planeten oder der Raumflotte unter
Quarantäne oder kulturelles Verbot gestellt wurde, außer
wenn dieser Kontakt durch die Direktiven 1 bis 5 nötig wird.
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Betrifft: Verantwortung und
Strafverfolgung
Ein Offizier der Raumflotte ist unter den Gesetzen und Verordnungen
der Vereinten Föderation der Planeten, seiner
Mitgliedsplaneten und seiner Vertreter, die Raumflotte eingeschlossen,
verantwort-lich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch
Außenauthoritäten für jede Verletzung der besagten
Gesetze und Verordnungen unterworfen.
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Betrifft: Vertragsachtung und
Hilfestellung für die Vertragspartner
Ein Offizier der Raumflotte soll Verträge und Vereinbarungen
der Vereinten Föderation der Planeten und seiner Mitgliedsplaneten
ehren und jede Hilfe oder Beistand zur Verfügung stellen, die
von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen
benötigt wird.
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Betrifft: Reaktion auf annähernde
Schiffe ohne Kommunikation
Bei Annäherung eines Raumschiffs, mit dem keine Kommunikationsverbindung
besteht oder möglich ist, sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen
zu treffen.
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Betrifft: Verbot der Informationsweitergabe
an feindliche Lebewesen
Solange er die Uniform der Raumflotte trägt, ist es
einem Offizier verboten, Feinden der Vereinten Föderation der
Planeten mit Informationen oder ähnlichem
zu unterstützen, ebenso wie Gruppen, die eine Gefahr für
die
Sicherheit der Föderation, seine Mitgliedsplaneten oder seine
Vertreter darstellen.
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Betrifft: Gebührliches
Benehmen
Ein Offizier soll nicht in ein ungehöriges oder ungebührliches
Benehmen zurückfallen oder anderen Lebensformen ein offensives
oder belästigendes Verhalten zeigen.
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Betrifft: Schutz der Führungsoffiziere
Kein Führungsoffizier darf sich ohne bewaffnete Eskorte
in eine Gefahrenzone beamen oder in ein Gebiet, daß nicht
mit höchstmöglicher Sicherheit als ungefährlich betrachten
werden kann.
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Betrifft: Verurteilung an Bord
Ein Offizier kann von mindestens 3 Offizieren von Kommandorang
durch ein Kriegsgericht an Bord verurteilt werden für Verbrechen,
die er in Verletzung von allgemeinen Direktiven der Raumflotte oder
von Gesetzen der Föderation begangen hat.
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Betrifft: Kommandoübernahme
bei Abwesenheit des kommandierenden Offiziers
In der Abwesenheit
des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird,
als untauglich oder unfähig betrachtet wird, hat der ranghöchste
Offizier, auch wenn er nicht
zum stehenden Bord-personal gehört, das Kommando zu übernehmen.
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Betrifft: Verbot der Meuterei
(siehe auch Direktive 4)
Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen seinen
Vorgesetzen anzuzetteln oder an ihr be-teiligt zu sein. Meuterei
zieht die gleiche Bestrafung nach sich wie der Verstoß gegen
Direktive 4.
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Betrifft: Pflichtentbindung
Ein Offizier kann jederzeit von seiner Pflicht entbunden
werden, wenn er vom Schiffsarzt oder von mindestens 2 Offizieren
von
Kommandorang, die eine zuständige Prüfung durchgeführt
haben, für medizinisch oder Psychologisch untauglich befunden
wird.
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Betrifft: Hilfe sowie offensive
Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen Schiffen
Föderationsschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung
geben, die von registrierten privaten und kommerziellen
Schiffen der Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird,
und sie sind befugt, disziplinarische oder offensive Handlungen
gegen gesetzesbrechende
Schiffe oder gegen feindliche Schiffe, die im Gebiet der Vereinten
Föderation der Planeten operieren, zu unternehmen.
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Betrifft: Transportverbot illegaler
Substanzen, Waffen; Beschlagnahme von Schmuggelware
Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine
Substanz oder Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet
wird, oder eine Menge, die illegal ist, oder eine nicht von der
Handelsbehörde der Föderation registrierte Waffe zu transportieren.
Unter dieses Verbot fallen auch zerstörende Lebens-formen.
Föderationsschiffe sind bevollmächtigt, ein Schiff
zu durchsuchen, welches verdächtigt wird, Schmuggelware zu
transportieren, die dann beschlagnahmt werden kann.
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Betrifft: Hilfe für in
der Entwicklung stagnierende oder von Nichteingeborenen beherrschte
Planeten (siehe auch Hauptdirektive)
Beim Kontakt mit einem Planeten, der in seiner Entwicklung
oder Entfaltung keine Fortschritte macht, der
beherrscht oder auf andere Art von Nicht- eingeborenen kontrolliert
wird, darf ein Offizier Veränderungen in der sozialen Struktur
vornehmen, mit dem Ziel, den besagten Planeten auf den Kurs in eine
technologische Zivilisation zu setzen. Jeder Mißbrauch dieser
Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.
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Betrifft: Betrifft: Vernichtung
intelligenten Lebens (siehe auch Direktive 2)
Die Vernichtung einer oder mehrerer intelligenter Lebensformen
ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive
zu verhindern, und auch nur falls keine andere Möglichkeiten
zur Ver-hinderung dieses Verstoßes zur Verfügung stehen.
Jeder Mißbrauch dieser Order ist gleichwertig mit einem Verstoß
gegen die Direktive 2.
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Betrifft: Vernichtung des gesamten
intelligenten Lebens auf einem Planeten (siehe auch Hauptdirektive
und Direktive 23)
Die Vernichtung des gesamten intelligenten
Lebens auf der Oberfläche eines Planeten ist nur dann genehmigt,
wenn die Einwohner des besagten Planeten einen schwerwiegenden Verstoß
gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch eine Aktion darf
nur von einem kommandierendem Offizier vom Rang eines Captains
oder höher befohlen werden. Dieser Offizier trägt
die alleinige Verantwortung für diesen Befehl. Jeder Mißbrauch
dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Haupt-direktive.
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